Vielleicht hat man bei den obigen Beispielen schon Bekanntschaft mit Ausgaben wie permission denied geschlossen. Wenn nicht, wechselt man z.B. ins root-Verzeichnis und versucht einmal, eine Datei in diesem anzulegen.
user@sonne> cd /
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Der Grund hierfür ist, dass alles (Prozesse, Dateien, Verzeichnisse...) in Linux einen Besitzer hat und dieser bestimmt, wer was damit tun und wer gefälligst was zu unterlassen hat. Ausnahme ist hier wieder einmal der Oberboss - also root -, der über alles sein Zepter schwingt und die üblichen Gesetze zu seinen Gunsten außer Kraft setzen kann. Betrachten wir drei typische Einträge aus einem Verzeichnis, so wie sie vom Kommando ls -l dargestellt werden:
user@sonne> ls -l
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Interessant ist hier die erste Kolonne, die die jeweiligen Zugriffsrechte angibt. Das erste Zeichen gibt dabei den Typ der Datei an:
Symbol | Bedeutung |
- | Alles, außer das Nachfolgende ("normale" Datei) |
b | Blockorientiertes Gerät (Device) |
c | Zeichenorientiertes Gerät |
d | Verzeichnis |
l | Symbolischer Link (Verweis) |
p | FIFO-Datei (named pipe) |
s | Unix domain socket |
Es folgen drei Gruppen zu je drei Spalten, die die Rechte
-rwxrwxrwx |
des Eigentümers, |
-rwxrwxrwx |
der Gruppe und |
-rwxrwxrwx |
der anderen |
(in der angegebenen Reihenfolge) bezeichnen:
Symbol | Bedeutung |
r | Datei darf gelesen werden |
w | Datei darf geschrieben werden |
x | Datei darf ausgeführt werden (Binary, Shell-Skript) |
Theoretisch sind alle Kombinationen der Zugriffsrechte denkbar, aber der Eigentümer einer Datei darf diese immer lesen, selbst wenn das Lesebit nicht gesetzt ist. Genauso macht es wenig Sinn, eine gewöhnliche Textdatei als ausführbar zu setzen; die Shell wird damit nichts anfangen können. Ein x für ein Verzeichnis gibt an, dass in dieses gewechselt werden kann.
Interessant ist auch ein Konstrukt folgender Art:
-rwx---rwx
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das angibt, dass mit der Datei alles angestellt werden kann, außer durch Nutzer derselben Gruppe. Versucht irgendjemand, der nicht der Gruppe des Eigentümers angehört, die Datei zu modifizieren, wird ihm dies gelingen, einem Gruppenmitglied bleibt dies versagt, obwohl es ja gleichzeitig ein "anderer" ist. D.h. die Rechte der Gruppe sind verbindlicher, als die Rechte der anderen!
Zwei weitere Zugriffsrechte mit Sonderbedeutungen werden im Abschnitt Spezielle Zugriffsrechte beschrieben.